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KG (24 W 4201/89) | Datum: 13.11.1989
Die Teilungserklärung sieht vor, daß die Kellerräume den einzelnen Wohnungseigentümern vom Verwalter zur Nutzung zugeteilt werden. Der AntrSt. erwarb eine - durch Ausbau von Dachgeschoßräumen nachträglich entstandene - [...]